Info: Wo die Hundehaftpflicht Pflicht ist
In Deutschland ist die Versicherungspflicht für Hundehalter nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob Vierbeiner haftpflichtversichert sein müssen oder nicht. In manchem Bundesland kommt es sogar auf die Rasse an. Hier ein Überblick.
In sechs Bundesländern gilt deshalb eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter, in weiteren neun Bundesländern kommt es auf die Rasse an. In nur einem Bundesland ist der Hundehaftpflichtschutz nicht verpflichtend.
Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob er eine Haftpflichtpolice für den neuen Familienzuwachs benötigt. Zu beachten gilt außerdem, dass es regionale Unterschiede bei den Anforderungen an die Leistung solcher Policen gibt. Und weil das Ganze recht unübersichtlich erscheint, kommt hier eine Übersicht.
Schleswig Holstein
Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für Sachschäden für mindestens zwei Schadenfälle im Jahr
Bei Welpen gilt: Die Versicherung muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate abgeschlossen werden
Hamburg
Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden
Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als sechs Monate sind
Niedersachsen
Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden
Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als sechs Monate sind
Thüringen
Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden
Sachsen-Anhalt
Mindestanforderungen: eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden
Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als drei Monate sind
Berlin
Mindestanforderungen: eine Million Euro pro Versicherungsfall
Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro
In den folgenden Bundesländern muss nicht jeder Hundehalter eine Hunde Haftpflichtversicherung für Tier abschließen.
Hier kommt es darauf an, ob der Hund aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft wird.
In den meisten dieser Bundesländer können neben den als gefährlich geltenden Rassen auch alle anderen Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn diese Wesensauffälligkeiten zeigen. Dieses wird angenommen, wenn die Hunde Menschen oder andere Tiere angehen und beißen.
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pit Bull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Alle Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Im Gesetzestext macht Bremen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Zudem gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen in Brandenburg als gefährlich (Hundehalter können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass „der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere (…) vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“):
Alano
Bullmastiff
Cane Corso
Dobermann
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Español
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario
Perro de Presa Mallorquin
Rottweiler
Im Gesetzestext macht Brandenburg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Die Versicherungspflicht gilt ab einem Hundealter von sechs Monaten. Außerdem können Hundehalter ihren Hund als ungefährlich einstufen lassen und sich damit von der Pflicht befreien, wenn sie die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners mittels Gutachten nachweisen können. Im Gesetzestext macht Sachsen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Alano
American Bulldog
American Staffordshire Terrier
Bullmastiff
Bullterrier
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Pitbull Terrier
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
alle anderen großen Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter und Gewicht von mindestens 20 Kilogramm)
Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Nordrhein-Westfalen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
Pitbull Terrier
American Bulldog
American Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Dogo Argentino
Kangal (Karabash)
Kaukasischer Owtscharka
Rottweiler
deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Auch versichert werden müssen folgende Rassen: Hier haben die Hundehalter aber die Möglichkeit sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)
Rottweiler
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Bayern eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde:
Bordeaux Dogge
Bullmastiff
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
Im Gesetzestext macht Baden-Württemberg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Rheinland-Pfalz eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Saarland
Versichert werden müssen folgende Rassen (Halter können sich jedoch mittels Gutachten von der Pflicht befreien):
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt im Saarland eine Deckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.