Info: Wo die Hundehaftpflicht Pflicht ist

In Deutschland ist die Versicherungspflicht für Hundehalter nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob Vierbeiner haftpflichtversichert sein müssen oder nicht. In manchem Bundesland kommt es sogar auf die Rasse an. Hier ein Überblick.

In sechs Bundesländern gilt deshalb eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter, in weiteren neun Bundesländern kommt es auf die Rasse an. In nur einem Bundesland ist der Hundehaftpflichtschutz nicht verpflichtend.

Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob er eine Haftpflichtpolice für den neuen Familienzuwachs benötigt. Zu beachten gilt außerdem, dass es regionale Unterschiede bei den Anforderungen an die Leistung solcher Policen gibt. Und weil das Ganze recht unübersichtlich erscheint, kommt hier eine Übersicht.

In folgenden Bundesländern gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter:

Schleswig Holstein

  • Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für Sachschäden für mindestens zwei Schadenfälle im Jahr

  • Bei Welpen gilt: Die Versicherung muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate abgeschlossen werden

Hamburg

  • Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden

  • Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als sechs Monate sind

Niedersachsen

  • Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden

  • Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als sechs Monate sind

Thüringen

  • Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden

Sachsen-Anhalt

  • Mindestanforderungen: eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden

  • Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als drei Monate sind

Berlin

  • Mindestanforderungen: eine Million Euro pro Versicherungsfall

  • Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro

In den folgenden Bundesländern muss nicht jeder Hundehalter eine Hunde Haftpflichtversicherung für Tier abschließen.

Hier kommt es darauf an, ob der Hund aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft wird.

In den meisten dieser Bundesländer können neben den als gefährlich geltenden Rassen auch alle anderen Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn diese Wesensauffälligkeiten zeigen. Dieses wird angenommen, wenn die Hunde Menschen oder andere Tiere angehen und beißen.

Bremen

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier

  • Pit Bull Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Alle Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden

Im Gesetzestext macht Bremen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.

Brandenburg

Versichert werden müssen:

  • American Pitbull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Tosa Inu

Zudem gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen in Brandenburg als gefährlich (Hundehalter können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass „der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere (…) vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“):

  • Alano

  • Bullmastiff

  • Cane Corso

  • Dobermann

  • Dogo Argentino

  • Dogue de Bordeaux

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff

  • Mastin Español

  • Mastino Napoletano

  • Perro de Presa Canario

  • Perro de Presa Mallorquin

  • Rottweiler

Im Gesetzestext macht Brandenburg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.

Sachsen

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier

  • Pitbull Terrier

  • deren Kreuzungen untereinander

Die Versicherungspflicht gilt ab einem Hundealter von sechs Monaten. Außerdem können Hundehalter ihren Hund als ungefährlich einstufen lassen und sich damit von der Pflicht befreien, wenn sie die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners mittels Gutachten nachweisen können. Im Gesetzestext macht Sachsen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.

Nordrhein-Westfalen

Versichert werden müssen:

  • Alano

  • American Bulldog

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullmastiff

  • Bullterrier

  • Dogo Argentino

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff

  • Mastino Espanol

  • Mastino Napoletano

  • Pitbull Terrier

  • Rottweiler

  • Staffordshire Bullterrier

  • Tosa Inu

  • deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden

  • alle anderen großen Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter und Gewicht von mindestens 20 Kilogramm)

Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Nordrhein-Westfalen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden

Hessen

Versichert werden müssen:

  • Pitbull Terrier

  • American Bulldog

  • American Pitbull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Bullterrier

  • Dogo Argentino

  • Kangal (Karabash)

  • Kaukasischer Owtscharka

  • Rottweiler

  • deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden

Auch versichert werden müssen folgende Rassen: Hier haben die Hundehalter aber die Möglichkeit sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien:

Bayern

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier

  • Bandog

  • Pit Bull

  • Staffordshire Bullterrier

  • Tosa Inu

Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Hessen eine Deckungssumme von 500.000 Euro.

  • Alano

  • American Bulldog

  • Bullmastiff

  • Bullterrier

  • Cane Corso

  • Dogo Argentino

  • Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff

  • Mastin Espanol

  • Mastino Napoletano

  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)

  • Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)

  • Rottweiler

Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Bayern eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Baden-Württemberg

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier

  • Pit Bull Terrier

Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde:

  • Bordeaux Dogge

  • Bullmastiff

  • Dogo Argentino

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff

  • Mastin Espanol

  • Mastino Napoletano

  • Staffordshire Bullterrier

  • Tosa Inu

Im Gesetzestext macht Baden-Württemberg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.

Rheinland-Pfalz

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Pit Bull Terrier

Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Rheinland-Pfalz eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Saarland

Versichert werden müssen folgende Rassen (Halter können sich jedoch mittels Gutachten von der Pflicht befreien):

  • American Pit Bull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

Als Mindestanforderungen an die Policen gilt im Saarland eine Deckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.

Mecklenburg Vorpommern

In Mecklenburg Vorpommern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht freiwillig.

Selbst die Rasse spielt keine Rolle.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.